Jugendhilfe im Strafverfahren
Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung junger Menschen
- Empfehlungen zur Beendigung von Verfahren an Gericht und Staatsanwaltschaft
- Beratung und Vermittlung junger Menschen bei der Erfüllung gerichtlicher Weisungen bzw. Auflagen
- Kontrolle der Erfüllung gerichtlicher Weisungen bzw. Auflagen innerhalb der vom Gericht vorgegebenen Frist und Information darüber an das Gericht
- Kontaktgestaltung und Beratung von Jugendlichen und Heranwachsenden
Rechtsgrundlagen: SGB VIII, JGG