Das Fahrzeug soll erstmals zugelassen werden. Das Fahrzeug hat eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Betriebserlaubnis).
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Hinweis: Die zugeteilten Kennzeichen sind bei den Schilderprägern zu beschaffen.
Bearbeitung: sofort
des Weiteren
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (PDF, 116 kB, SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer)
Zusätzliche Hinweise:
Bei offenen Gebührenforderungen der Kfz-Zulassungsbehörde gegenüber dem Fahrzeughalter erfolgt keine Zulassung des Fahrzeugs. (Grundlage: Gesetz über die Verweigerung der Zulassung bei rückständigen Gebühren und Auslagen; GVBl. Brandenburg Teil I Nr. 5 v. 27.04.2006)
Bei Kraftfahrzeugsteuerrückständen und Rückständen aus Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer des Fahrzeughalters bei den Finanzämtern des Landes Brandenburg erfolgt keine Zulassung des Fahrzeugs. (Kraftfahrzeugsteuergesetz ; BGBl. I S 3818, in der z.Z. gültigen Fassung)
Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte
Zum 1. September 2023 tritt die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) inklusive der Anpassung der Gebühren in Kraft. Die Brandenburger Kfz-Zulassungsbehörden machen nach § 79 Absatz 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von der gesetzlich eingeräumten Verlängerungsfrist bis zum 31. Dezember 2023 Gebrauch. Somit bleiben die Leistungen des i-Kfz-BB-Portals zunächst im bisherigen Umfang erhalten. Die Nutzung der internetbasierten Zulassung für juristische Personen ist derzeit noch nicht möglich.
Mindestvoraussetzungen
zusätzlich für Neuzulassungen, Umschreibung, Wiederzulassung
> ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015 im Umlauf)
Wir bieten folgende Zahlungsmöglichkeiten an:
Die fälligen Gebühren können über das Giropay-Verfahren beglichen werden.
Weiterführende Informationen
FAQ i-Kfz-Stufe 3 (PDF, 645 kB)
Benutzerleitfaden i-Kfz-Stufe 3 (PDF, 1.1 MB)
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur