Für den Betrieb von Kraftfahrzeugen, die mindestens 30 Jahre alt sind, bestehen zwei Möglichkeiten: Zulassung mittels eines sogenannten H-Kennzeichens für den dauerhaften Betrieb oder für die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen die Ausrüstung mit roten Kennzeichen.
Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren (oder früher) erstmals zugelassen wurden. Dabei kommt es auf den Tag der ersten Zulassung an. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechend und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut.
Oldtimer sind nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H".
Daneben gibt es das rote Oldtimerkennzeichen. Dieses beginnt mit "07". Sie können es für mehrere Oldtimer und für folgende Zwecke verwenden:
Hinweis: Historische Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer.
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren wollen, beachten Sie bitte die Leistung " Ausnahmegenehmigung von den Fahrverboten in Umweltzonen ".
Ein Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen kann verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen.
Ergänzung Land Brandenburg:
Voraussetzungen für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens sind vor allem:
Zusätzliche Voraussetzungen sind:
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.
Ergänzung Land Brandenburg:
Für die Zulassung eines Oldtimers mit einem H-Kennzeichen beträgt die Gebühr z.Z. 27 €. Dazu kommen Kosten für die Kennzeichenschilder und das Gutachten.
Für die Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens gilt . ein Gebührenrahmen von 25,60 bis 205 €, je nach Aufwand für die Behörde. Hinzu kommen ebenfalls Kosten für die Kennzeichenschilder und das Gutachten. Im Einzelfall können weitere Gebühren dazu kommen, zum Beispiel bei Änderungen der Fahrzeugpapiere.
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.
Ergänzung Land Brandenburg:
Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.
Ergänzung Land Brandenburg:
Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Ergänzung Land Brandenburg:
Antrag kann im Zulassungsverfahren mündlich gestellt werden, im Onlineverfahren, soweit angeboten, schriftlich.
Persönliches Erscheinen oder Vertretung mit Vollmacht.
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung .
Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Zulassungsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise, i.d.R. in dem der Antragsteller oder die Antragsstellende seinen bzw. ihren Hauptwohnsitz hat (bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden oder Selbständigen Betriebssitz oder Sitz der Zweigstelle).