Unterhaltsprüfung/ -einziehung nach dem SGB XII im Rahmen der Sozialhilfegewährung
entfällt, Unterhaltsbeträge werden entsprechend der Zahlungsfähigkeit gefordert bzw.
nach § 94 Abs. 2 SGB XII
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Bearbeitung zeitnah.
sämtliche Einkommensnachweise
Antragstellung im Sachgebiet entfällt, da hier ausschließlich Unterhaltsprüfung und keine Gewährung von Leistungen, Hilfen, Zuschüsse o.ä.
Informationsblatt Datenschutz (PDF, 124 kB)
Unterhaltseinziehung (PDF, 40 kB)
Fragebogen Unterhaltseinziehung (XLS, 53 kB)