Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung
Das Kraftfahrzeug muss im Zulassungsbereich Frankfurt (Oder) zugelassen sein.
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Prüfprotokoll der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Versicherung an Eides statt bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
(an Formvorschriften gebunden; kann nur persönlich abgegeben werden)
- ggf. formlose Vollmacht des Halters und Personalausweis des Bevollmächtigten
- bei sognannten „ alten Fahrzeugscheinen“ ( Ausstellung erfolgte vor Oktober 2005) wird zur
Erstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I auch der Fahrzeugbrief benötigt. Ist diese beim
Sicherungsgeber (Bank usw.) hinterlegt, muss dieser durch den Halter aufgefordert werden, den
Fahrzeugbrief an die Kfz-Zulassungsbehörde zu übersenden. -ggf. Diebstahlsanzeige
Zusätzliche Hinweise:
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann die Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides statt abfordern gemäß § 5 StVG. Dazu muss der Halter persönlich in der Kfz-Zulassungs-
Behörde vorsprechen.
Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte
Rechtsgrundlagen:
- §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG )in der z. Z. geltenden Fassung
- § 11 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO ) in der z. Z. geltenden Fassung