Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können für Meister-, Fachwirtausbildungen und Ausbildungen an Fachschulen beantragt werden. Die Leistungen umfassen eine Förderung von Maßnahme- und Prüfungsgebühren, bei Vollzeitmaßnahmen Leistungen zum Lebensunterhalt. Die Leistungen gliedern sich in Zuschuss und Darlehen.
Gebühr: keine
Bearbeitung: Die Bearbeitungszeit beträgt bei Vorlage des vollständigen Antrags maximal 6 Wochen, abhängig vom Termin des zentralen Rechenlaufes im Land Brandenburg.
Erforderliche Unterlagen:Die Leistungen werden auf gesetzlich vorgegeben Formularen beantragt. Einzureichen sind zusätzlich eine Kopie des Prüfungszeugnisses über den bisherigen Berufsabschluss, bei Vollzeitmaßnahmen Nachweise über aktuelles Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie des Einkommens des Ehegatten vom vorletzten Kalenderjahr.
Zusätzliche Hinweise: Hinweise zum AFBG sind auf der Internetseite
www.bmbf.de zu finden.
Antragstellung: Bei Teilzeitmaßnahmen muss der Antrag bis zum letzten Unterrichtstag des Maßnahmeabschnitts eingereicht werden, bei Vollzeit in dem Monat, in dem die Aufstiegsfortbildung aufgenommen wird.
Rechtsgrundlagen: AFBG, BAföG, SGB i, SGB X