Sie können Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten erhalten, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das gilt auch, wenn Sie Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sind. Die Höhe Ihres Wohngeldanspruchs berechnet Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde.
Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bzw. Belastung bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie im Wesentlichen folgende Unterlagen beifügen:
Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen oder bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.
keine
Wohngeld wird ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Bitte beachten Sie im Übrigen die Angaben unter „Verfahrensablauf“.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verbessert bzw. verändert, kann es zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.
Wohngeldbehörden des Landes Brandenburg
(Eine Übersicht über die Wohngeldbehörden und deren Kontaktdaten finden Sie unter https://service.brandenburg.de/lis/detail.php?id=161693 )
Hier finden Sie den Wohngeldantrag für Bewohner von Heimen:
Wohngeldantrag Heim (PDF, 242 kB)