Der Verlust des Personalausweises und sein Wiederauffinden ist der Ausweisbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Gebühr: gebührenfrei
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass oder Führerschein zur Identifikation
- Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Familienbuch
- soll ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, so wird dafür ein biometrisches Passfoto
benötigt
Zusätzliche Hinweise:
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten.
Der Verlust ist unverzüglich in der Abteilung Bürgerservice, Bereich Bürgerbüro anzuzeigen.
Antragstellung: persönlich
Rechtsgrundlagen: Gesetz über Personalausweise und elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)