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Spielplätze
[Nr.99041015000000 ]

Kindern sind Gelegenheiten zum Spielen im Freien anzubieten, um ihre körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten zu entwickeln sowie sie zu kreativem und sozialem Handeln anzuregen. Dazu sind Flächen für Spiele im Freien (Spiel- und Bolzplätze) anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Spiel- und Bolzplätze sind so anzulegen, dass sie ohne Gefährdung der Gesundheit den Spiel- und Bewegungsbedürfnissen der Kinder entsprechen und Kommunikationsbedürfnisse von Mädchen und Jungen berücksichtigen. Die Anlage, Ausstattung und Unterhaltung von Spiel- und Bolzplätzen ist Aufgabe der Städte und Gemeinden.

Kinderspielplätze sind nicht immer dort, wo Sie als Eltern es sich wünschen. Oder Sie wissen (z. B. weil Sie neu zugezogen sind) gar nicht, wo es einen Spielplatz es in Ihrer Nähe gibt.

Rechtsgrundlage(n)

Landeskinder- und Jugendförderungsgesetz

Landesbauordnungen

Erforderliche Unterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Mitteilungen über www.maerker.de

in der Kategorie öffentliches Grün/Spielplatz

Voraussetzungen

Verfahrensablauf

Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.

Fachlich freigegeben durch

Stadtverwaltung Bad Belzig

Fachlich freigegeben am

06.06.2019

Zuständige Stelle

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.