Mit einer Fortbildung können Sie sich beruflich und persönlich weiterentwickeln.
Die Handwerkskammern bieten umfassende Fortbildungen im technischen und betriebswirtschaftlichen Bereich an. Diese können Sie absolvieren, wenn Sie eine Meisterprüfung ablegen möchten. Wenn Sie bereits einen Meisterbrief haben, können Sie Ihr fachliches Wissen durch eine Fortbildung erweitern.
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt von Ihrer Weiterbildung ab. Informieren Sie sich daher bei der Handwerkskammer.
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Handwerksberuf
Es fallen Gebühren an. Diese hängen von Ihrer Weiterbildung ab.
Zusätzlich zu den Fortbildungsgebühren fallen auch Gebühren für die anschließende Prüfung an.
Für die Teilnahme an einer Fortbildung der Handwerkskammer müssen Sie zunächst die Voraussetzungen der jeweiligen Veranstaltung erfüllen.
Informieren Sie sich über Weiterbildungsangebote bei der Handwerkskammer.
Melden Sie sich bei der Handwerkskammer für eine Weiterbildung an.
Zahlen Sie die Weiterbildungskosten an die Handwerkskammer.
Nach Abschluss der Weiterbildung legen Sie eine Prüfung ab.
Danach erhalten Sie ein Zeugnis.
keine
Die Anmeldeformulare finden Sie meist auf der Internetseite der Handwerkskammer.
Aufstiegs-BAföG
Informationen zur Förderung der Aufstiegsfortbildung finden Sie auf der Website zum Aufstiegs-BAföG.
Die Antragsformulare zu den Leistungen nach dem Aufstiegs-BAföG finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Die Online-Antragstellung ist möglich.
ESF + Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg
Die Förderung nicht abschlussbezogener Qualifizierungen ist möglich über die ESF + Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg.
Berufsberatung im Erwerbsleben
Die Berufsberatung im Erwerbsleben der Agentur für Arbeit unterstützt Sie zudem in jeder Phase Ihres Berufslebens, u.a. auch bei der Auswahl einer passenden geförderten beruflichen Weiterbildung.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Handwerkskammer