3. Opferschutz und Opferhilfe

Opferschutz und Opferhilfe haben einen hohen Stellenwert in unserem Land.

Opfer von Straftaten und deren Angehörige geraten oftmals aus dem Gleichgewicht und leiden häufig unter Problemen und Konflikten, die aus der Straftat resultieren.

Sie benötigen oftmals Hilfe bei der Bewältigung von psychischen sowie physischen Schäden. Umfassende Hilfsangebote und menschliche Zuwendung erhalten Opfer von Straftaten insbesondere bei Opferschutzorganisationen.

Die Hilfeleistungen sind individuell und richten sich am Bedarf des Opfers aus.

Folgende Hilfeleistungen bieten Opferhilfebüros an:

  • Allgemeine Informationen für Verletzte und Geschädigte von Straftaten
  • Psychosoziale Betreuung
  • Rechtliche Beratung und Beistand durch einen Rechtsanwalt
  • Vermittlung zu weitergehenden Hilfs- und Beratungsangeboten
  • Begleitung zu Gerichts-, Behörden-, Anwalts- und Arztterminen
  • Unterstützung bei Anträgen
  • Gewährung von Rechtsschutz
  • Besonderer Opferschutz: Opfer rechtsextremer Gewalt
  • Besonderer Opferschutz: Opfer sexueller Missbrauch von Kindern

Unterstützung und Hilfe erhalten die Betroffenen im Land Brandenburg bei nachfolgend aufgezeigten Opferschutz- und Opferhilfeeinrichtungen: