Abfallgebühr
Informationen zur Abfallgebühr
Die Abfallgebühren regeln sich nach der jeweilig gültigen Abfallgebührensatzung. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten für das Einsammeln und die fachgerechte Entsorgung der Abfälle.
Bearbeitung:
Gebührenerhebung und Gebührenbescheiderstellung erfolgt durch das Amt für Finanzmanagement und Rechnungswesen Abt. Steuern und Abgaben
Rechtsgrundlagen:
Kommunalabgabengesetz
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)