Abfallgebühr

Informationen zur Abfallgebühr

Die Abfallgebühren regeln sich nach der jeweilig gültigen Abfallgebührensatzung. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten für das Einsammeln und die fachgerechte Entsorgung der Abfälle.

Bearbeitung:

Gebührenerhebung und Gebührenbescheiderstellung erfolgt durch das Amt für Finanzmanagement und Rechnungswesen Abt. Steuern und Abgaben

Rechtsgrundlagen:

Kommunalabgabengesetz

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)

 Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder)