Bankbriefauskunft
1. Abschnitt
Im Zuge der Bearbeitung einer Vielzahl von Zulassungsangelegenheiten sind durch die Bürger/innen neben der Zulassungsbescheinigung Teil I ( sogenannte Zulassung) auch das Original der Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief) vorzulegen. Mitunter liegt dieser den Antragstellern nicht vor, beispielsweise wenn dieser bei einem Sicherungsgeber hinterlegt ist. In diesem Fall muss der Halter die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsbehörde anfordern. Erst dann ist die weitere Bearbeitung des Anliegens durch die Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
Über den nachfolgenden Link erhalten die Bürger/innen die Information, ob die Zulassungsbescheidung Teil II in der Kfz-Zulassungsbehörde eingegangen ist.
2. Abschnitt
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.