Beglaubigungen, Amtliche Beglaubigung von Ablichtungen und Abschriften
1. Abschnitt
Abschriften, Vervielfältigungen und Negative werden auf Antrag beglaubigt, wenn die Schriftstücke bei einer berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle vorzulegen ist.
Beglaubigt werden:
- Zeugnissen ( Ursprungszeugnissen)
- SV-Bücher
- deutsche Dokumente
- Arbeitszeugnisse ( Beurteilung) nur für behördliche Zwecke
Nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden ( Geburts-, Ehe-, Abstammung-, Scheidungs- und Sterbeurkunden)
- Abschriften von Urkunden, z.B. von einer privaten Firma für eine private Firma
- Abschriften vom Standes- oder Liegenschaftsamt
Gebühr:
Bitte beachten Sie die neue Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 24.10.2019, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15 vom 18.12.2019.
Bearbeitung: Sofortige Bearbeitung, Bei einer Vielzahl von zu beglaubigenden Schriftstücken werden auch Termine vereinbart.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heimatpass bei ausländischen Staatsangehörigen
- Originale behördlicher Schriftstücke
Antragstellung: persönliche Vorsprache
2. Abschnitt
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.