Elterngeld - Berechnung

Volltext

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Dieser beträgt beim Basiselterngeld mindestens 300,00 EUR monatlich.

Je nachdem, ob Sie vor der Geburt angestellt oder selbständig tätig waren, orientiert sich die Berechnung Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens an unterschiedlichen Zeiträumen (Bemessungszeitraum).

Der Bemessungszeitraum ist

  • bei Nichtselbstständigen die letzten 12 Monate vor der Geburt,
  • bei Selbstständigen und Mischeinkünften der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt.

Unberücksichtigt bleiben Monate

  • mit Bezug von Mutterschaftsgeld,
  • mit Bezug von Elterngeld oder ElterngeldPlus für ein älteres Kind bis einschließlich dessen 14. Lebensmonat,
  • in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- und Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist.

Statt dieser Monate werden bei Nichtselbstständigen weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Bei Selbstständigen und bei Mischeinkünften ist auf Antrag der vorangegangene steuerliche Veranlagungszeitraum maßgeblich.

Als durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen vor der Geburt Ihres Kindes werden maximal 2.770 EUR berücksichtigt.

Sonstige Bezüge (insbesondere Einmalzahlungen) sowie steuerfreie Einnahmen werden nicht als Einkommen berücksichtigt.

Abzüge für Steuern und Sozialabgaben werden pauschaliert ermittelt. Außerdem wird monatlich eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen.

Höhe des Basiselterngeldes:

Anspruchsberechtigte erhalten mindestens 300.00 EUR und maximal 1.800 EUR.

Das entfallende Einkommen wird bei einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt folgendermaßen ersetzt:

  • von 1.240 EUR und mehr zu 65 Prozent,
  • von 1.220 EUR zu 66 Prozent und
  • zwischen 1.000 EUR und 1.200 EUR zu 67 Prozent.

Bei Einkommen unter 1.000 EUR steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten auf bis zu 100 Prozent. Je 2 EUR, die das Einkommen unter 1.000 EUR liegt, steigt der Prozentsatz um 0,1 Prozent.

Höhe des ElterngeldPlus:

Die Höhe des ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Basiselterngeldes, das Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde.
Dafür wird für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Basiselterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate. Sie erhalten also doppelt so lange Elterngeld, aber höchstens die Hälfte des vollen Basiselterngeldes.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag:

Sie erhalten einen Geschwisterbonus zusätzlich zum errechneten Elterngeld, solange ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren oder 2 ältere Geschwisterkinder unter 6 Jahren mit im Haushalt leben. Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Ihnen zustehenden Elterngeldes, bei Bezug von Basiselterngeld mindestens 75,00 EUR monatlich, bei Bezug von ElterngeldPlus mindestens 37,50 EUR monatlich.

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld bei Basiselterngeld um je 300,00 EUR für jedes weitere Mehrlingskind (bei ElterngeldPlus um 150,00 EUR).

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Online-Elterngeld-Rechner auf dem Familienportal des Bundes nutzen.

Die Höhe Ihres Elterngelds hängt von folgenden Fragen ab:

  • Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus?
  • Wie viel Einkommen hatten Sie bisher?
  • Wie viel Einkommen werden Sie haben, während Sie Elterngeld beziehen?
  • Bekommen Sie noch andere staatliche Leistungen?
  • Bekommen Sie Zwillinge oder weitere Mehrlinge?
  • Haben Sie bereits weitere kleine Kinder?

Je nach Einkommen beträgt die Höhe des Elterngeldes beim Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro und bei ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.

Als Basiselterngeld bekommen Sie normalerweise 65 % des Netto-Einkommens, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Das bedeutet:

  • In den Lebensmonaten, in denen Sie kein Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % Ihres Netto-Einkommens vor der Geburt.
  • In den Lebensmonaten, in denen Sie Einkommen haben, beträgt das Basiselterngeld 65 % des Unterschieds zwischen Ihrem Netto-Einkommen vor der Geburt und Ihrem Netto-Einkommen danach.

Als Netto-Einkommen vor der Geburt werden maximal 2.770 Euro berücksichtigt, auch wenn das tatsächliche vorgeburtliche monatliche Einkommen höher war. Das Elterngeld kann bei vollem Einkommenswegfall daher maximal 1.800 Euro betragen.

Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes weniger als 1.240 Euro Netto-Einkommen hatten, bekommen Sie mehr Elterngeld. Denn dann steigt der Prozentsatz, den Sie von Ihrem Einkommens-Unterschied als Elterngeld bekommen. Je weniger Netto-Einkommen Sie hatten, desto größer ist der Prozentsatz:

  • Wenn Sie zwischen 1.240 und 1.200 Euro hatten, steigt der Prozentsatz in kleinen Schritten von 65 % auf 67 %. Bei 1.238 Euro bekommen Sie 65,1 %, bei 1.236 Euro bekommen Sie 65,2 % und so weiter.
  • Wenn Sie zwischen 1.200 Euro und 1.000 Euro hatten, bekommen Sie 67 %.

Wenn Sie weniger als 1.000 Euro hatten, steigt der Prozentsatz wieder in kleinen Schritten auf bis zu 100 %. Je 2 Euro, die Ihr Einkommen unter 1.000 Euro

  • lag, steigt der Prozentsatz um 0,1 %. Bei 998 Euro bekommen Sie 67,1 %, bei 996 Euro bekommen Sie 67,2 % und so weiter.

Wie hoch das Elterngeld in Ihrem Fall ist, können Sie unverbindlich ausrechnen lassen von unserem Elterngeldrechner.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Ergänzung Land Brandenburg:

Elterngeld kann rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Monats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.

Hinweise (Besonderheiten)

Das Elterngeld kann rückwirkend für höchstens 3 Monate vor Beginn des Lebensmonats gezahlt werden, in dem der Antrag eingegangen ist.

Ansprechpunkt

Landkreise, die kreisfreien Städte Potsdam, Frankfurt/Oder, Brandenburg/Havel und die Stadt Schwedt/Oder

Beispiel:

Stadt Potsdam – Elterngeldstelle

Beratung, Antrags- und Unterlagenabgabe zum Elterngeld:

Am Palais Lichtenau 3

14469 Potsdam

Postadresse: Postfach, 14461 Potsdam

Fax: +49 331 289-842249

E-Mail: Bundeselterngeld@Rathaus.Potsdam.de

Sprechzeiten:

Di. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do. 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Die Elterngeldanträge nebst Anlagen können darüber hinaus persönlich im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam, Stadthaus Friedrich-Ebert-Str. 79/81 abgegeben werden.

Öffnungszeiten Bürgerservicecenter:

Mo. 10:00 – 18:00 Uhr

Di. 08:00 – 18:00 Uhr

Mi. 08:00 – 18:00 Uhr

Do. 08:00 – 18:00 Uhr

Fr. 08:00 – 14:00 Uhr

Sa. 08:00 – 12:00 Uhr

Telefonsprechzeiten der Elterngeldstelle:

Mo. 09:00 – 10:00 Uhr

Mi. 09:00 – 10:00 Uhr