Ersatz - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust

1. Abschnitt

Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust: Das Kraftfahrzeug muss im Zulassungsbereich Frankfurt (Oder) zugelassen sein.

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Bearbeitung: sofort, Erstellung Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach erfolgter Aufbietung ( ca. 3 Wochen )

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Prüfprotokoll der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherung an Eides statt bei Verlust des Fahrzeugbriefes (an Formvorschriften gebunden; kann nur persönlich abgegeben werden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Zusätzliche Hinweise:

Bei  Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. Ist der Verlust durch den Halter verursacht muss dieser persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorsprechen.

Antragstellung: persönlich

Rechtsgrundlagen: 

  • §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z. geltenden Fassung
  • § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung
  • § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der z. Z. geltenden Fassung