Ersatz - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust
1. Abschnitt
Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust: Das Kraftfahrzeug muss im Zulassungsbereich Frankfurt (Oder) zugelassen sein.
Bearbeitung: sofort, Erstellung Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach erfolgter Aufbietung ( ca. 3 Wochen )
Erforderliche Unterlagen:
- gültiges Prüfprotokoll der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherung an Eides statt bei Verlust des Fahrzeugbriefes (an Formvorschriften gebunden; kann nur persönlich abgegeben werden)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
Zusätzliche Hinweise:
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. Ist der Verlust durch den Halter verursacht muss dieser persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorsprechen.
Antragstellung: persönlich
Rechtsgrundlagen:
- §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z. geltenden Fassung
- § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der z. Z. geltenden Fassung