Landwirtschaftsministerium verbessert Förderung einzelbetrieblicher Investitionen – Anträge ab sofort möglich
Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLEUV) eröffnet die Antragstellung für die Richtlinie zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen (EBI) in Berlin und Brandenburg. Wesentliche Neuerungen sind verbesserte Förderkonditionen in allen Richtlinienteilen sowie die Internet-Antragstellung.Die Richtlinie richtet sich an landwirtschaftliche Unternehmen mit Betriebssitz in Berlin und Brandenburg.
Ziel ist, Betriebe bei Vorhaben für eine nachhaltige, tiergerechte sowie umwelt- und klimaschonende Landwirtschaft zu unterstützen. Dazu gehören Maßnahmen, welche die Folgen von Extremwetterereignissen oder anderen witterungsbedingten Risiken reduzieren können oder die Prävention vor Tierseuchen stärken. Ein wesentlicher Fokus der Förderung liegt auf der Modernisierung von Stallanlagen mit dem Ziel einer tierwohlgerechteren Tierhaltung. Zudem werden Betriebe bei der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen sowie dem Aufbau von Vermarktungsstrukturen gefördert. Die Förderkonditionen wurden deutlich verbessert und ermöglichen mit der neuen Richtlinie Zuschüsse von 40 bis 65 Prozent.
Insgesamt werden in drei Richtlinienteilen die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Imkerei und Diversifizierung abgedeckt. Die Antragstellung ist seit dem 23. April 2025 möglich und erfolgt ausschließlich online.
Weitere Informationen und Dokumente finden sich auf der Website des MLEUV.