Gewerbeerlaubnis für das Versteigerungsgewerbe

1. Abschnitt

Wer fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will und nicht im Besitz einer entsprechenden gültigen Erlaubnis oder von der Erlaubnispflicht gesetzlich freigestellt ist, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Gewerbebehörde. Auch bedarf die Verkürzung/ Verlängerung einer Versteigerungsfrist sowie Ausnahmen von der VersteigererVO der Zustimmung/Erlaubnis der Gewerbebehörde. Die Beantragung zur Erteilung der o.a. Erlaubnis für Versteigerer ist formblattgebunden.
 
Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie wird eine
Erlaubnisgebühr in Höhe von 272,40 bis 2.040,- EUR fällig; zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis.

Abkürzung/Verlängerung der Versteigerungsfrist  je 38,40 EUR
Ausnahme von  Versteigerungsverordnung  §§ 2/4      von 20,40 bis 102,-   EUR
                                                              § 6 Abs.1  von 40,80 bis 204,- EUR
                                                              § 6 Abs.2  von 27,60 bis 135,60 EUR

Bearbeitung: 4 Wochen bei Antrag mit vollständigen Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag
  • Gültiges Personaldokument
  • Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“ oder „P“
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Insolvenzabteilung  des zuständigen Amtsgerichtes
  • Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und von der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
  • Aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen

Zusätzliche Hinweise: Vor Erlaubniserteilung ist die Ausübung des erlaubnispflichtigen Gewerbes untersagt.

Antragstellung:  schriftlich

Rechtsgrundlagen: § 34 b Gewerbeordnung iVm Versteigererverordnung

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr