Personalausweis Verlust
1. Abschnitt
Der Verlust des Personalausweises und sein Wiederauffinden ist der Ausweisbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Gebühr: gebührenfrei
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass oder Führerschein zur Identifikation
- Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Familienbuch
- soll ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, so wird dafür ein biometrisches Passfoto
Gebühr: gebührenfrei
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Reisepass oder Führerschein zur Identifikation
- Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Familienbuch
- soll ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, so wird dafür ein biometrisches Passfoto
benötigt
Zusätzliche Hinweise:
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten.
Der Verlust ist unverzüglich in der Abteilung Bürgerservice, Bereich Bürgerbüro anzuzeigen.
Antragstellung: persönlich
Rechtsgrundlagen: Gesetz über Personalausweise und elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Zusätzliche Hinweise:
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten.
Der Verlust ist unverzüglich in der Abteilung Bürgerservice, Bereich Bürgerbüro anzuzeigen.
Antragstellung: persönlich
Rechtsgrundlagen: Gesetz über Personalausweise und elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
2. Abschnitt
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.