Sonn- und Feiertagsöffnung, Umgang mit Arbeitnehmern

1. Abschnitt

Die zuständige Landesaufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz von Beschäftigten ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Regionalbereich Ost, Dienstort Frankfurt (Oder) zu 15236 Frankfurt (Oder), Robert-Havemann-Str.4. Sofern weitergehende Anfragen zum § 10 BbgLöG, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz bestehen, wenden sie sich bitte vertrauensvoll an o.a. Landesbehörde. 

Zusätzliche Hinweise:
Hinweise zu ua im § 10 BbgLÖG geregelten Beschäftigungszeiten für ArbeitnehmerInnen.
• An Sonn- und Feiertagen gilt eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden.
• Der Freizeitausgleich für Sonn- und Feiertagsarbeit ist in derselben Woche zu gewähren, dabei ist
  zu unterscheiden wie lange die Beschäftigung tatsächlich dauert. –Dauert die Beschäftigung an
  einem Sonn- oder Feiertag länger als 3 Stunden, dann ist der Beschäftigte an einem Werktag 
  derselben Woche ab 13 Uhr von der Arbeit freizustellen.
  -Dauert die Beschäftigung an einem Sonn- oder Feiertag länger als 6 Stunden, dann ist der  
   Beschäftigte an einem Werktag derselben Woche von der Arbeit freizustellen.
  -Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die nur bis zu 3 Stunden beschäftigt werden, muss 
   jeder 2 Sonntag oder in jeder 2. Woche ein Nachmittag ab 13 Uhr beschäftigungsfrei sein.
• Mindestens jeder 3.Sonntag muss beschäftigungsfrei bleiben.
• Ein Samstag im Monat ist beschäftigungsfrei zu halten.
• Beschäftigte, die mit einem Kind unter 12 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person gemäß § 14
  SGB XI in einem Haushalt leben, sind auf Verlangen von einer Beschäftigung nach 20 Uhr f
  freizustellen, soweit keine andere Betreuung möglich ist.
• Durch den Inhaber einer an Sonn- und Feiertagen offen gehaltenen Verkaufsstelle ist ein 
  Verzeichnis über Sonn- und Feiertagsbeschäftigung zu führen. Hierbei ist der Name des
  Beschäftigten, der Beschäftigungstag, die Beschäftigungsdauer und die als Ausgleich gewährte 
  Freistellung mit Datum aufzuführen. Diese Aufzeichnungen sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

Rechtsgrundlagen:
Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag:      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr