Wohnsitz, Nebenwohnung, Abmeldung

Online-Terminvergabe Bürgerservice

2. Abschnitt

Sie haben in Frankfurt (Oder) eine Nebenwohnung angemeldet und geben diese auf.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.

Gebühr: keine

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis bzw. Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Antragstellung:
Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Zieht die meldepflichtige Person aus einer Nebenwohnung im Inland aus und bezieht keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Rechtsgrundlagen: Bundesmeldegesetz §21 (4) in der aktuellen Fassung