Negativbescheinigung, Staatsangehörigkeit

1. Abschnitt

 
Allgemeines

Einige Botschaften verlangen im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Reisepasses eine Bescheinigung darüber, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit weder erworben, noch beantragt haben.
Diese Negativbescheinigung kann Ihnen auf Antrag durch unsere Behörde ausgestellt werden, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt (Oder) haben.

Erforderliche Unterlagen

Reisepass.
Die Beantragung erfolgt formlos.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung einer Negativbescheinigung beträgt derzeit gemäß § 3 (2) der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung (StAGebV) vom 28.03.1974 (BGBl.I S.809) in der geltenden Fassung

  • 10,00 €.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag:      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.