Ausstellung von Personenstandsurkunden

1. Abschnitt

Anforderung von Urkunden und Auskünften: Persönlich, schriftlich (per Brief/Fax) oder auch per Email.

Die schriftliche Anforderung mit der eigenhändigen Unterschrift kann per Post an folgende Adresse gesandt werden: 

Standesamt 
Logenstraße 8
15230 Frankfurt (Oder)

per FAX: (0335) 5 52-34 99 

oder per eMail: standesamt@frankfurt-oder.de

oder als Online-Formular:

Ausstellung von Personenstandsurkunden: 

  • Geburtsurkunde 
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde 
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister

Eine Personenstandsurkunde oder Auskunft aus einem Personenstandsregister kann nur einem
berechtigten Personenkreis ausgestellt/erteilt werden, ggf. ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Notwendige Unterlagen:

Der Antragsteller muss sein rechtliches Interesse für die Ausstellung der Urkunde/Erteilung der
Auskunft glaubhaft machen.

Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge,
besitzen den rechtlichen Hintergrund für die Ausstellung einer Urkunde. Nicht genannte Personen
müssen anhand von anderen Urkunden oder Dokumenten das rechtliche Interesse nachweisen.

Rechtliche Grundlagen:

Personenstandsgesetzt (PStG)

Gebühren:

  • Ausstellung einer Urkunde 15 €
  • Auskunft aus einem Register - schriftlich 20 €, mündlich 13 €
  • für das Suchen eines Eintrages, wenn hierfür entweder Datum, Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendigen Angaben nicht gemacht werden können, werden Gebühren in Höhe von 12,00 € je angefangene viertel Stunde erhoben

Allgemeine Informationen:

Das Standesamt Frankfurt (Oder) kann nur Urkunden aus den Personenstandsbüchern ausstellen, die
es selbst führt, d.h. Personenstandsfälle, die sich in Frankfurt (Oder) und den Ortsteilen ereignet haben.

Zu den durch das Standesamt Frankfurt (Oder) übernommenen Registern der Ortsteile gehören die
Register der Standesämter:

  • Güldendorf (Tzschetzschnow)
  • Lichtenberg (Lichtenberg und Rosengarten)
  • Markendorf (Markendorf und Hohenwalde)
  • Hohenwalde (ab 1946 eigenständig)
  • Kliestow
  • Lossow
  • Booßen

Mit dem ab 01.01.2009 geltenden neuen Personenstandsgesetz (PStG) haben sich die
Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Heirats- und Sterberegister sowie der dazugehörigen
Sammelakten verändert.
Geburtenregister verbleiben 110 Jahre, Heiratsregister 80 Jahre und Sterberegister 30 Jahre im
Standesamt.

Nach Ablauf der festgelegten Fristen für die Führung der Personenstandsregister werden keine
Personenstandsurkunden durch das Standesamt mehr ausgestellt.
Für die Erteilung von Nachweisen aus diesen Personenstandsregistern ist das Stadtarchiv
Frankfurt (Oder), Rosa-Luxemburg-Straße 43, 15230 Frankfurt (Oder), zuständig.

Hinweis: Für Personenstandsfälle aus den Ortsteilen liegen zum Teil keine vollständigen Eintragungen
vor, da sie durch Kriegseinwirkung vernichtet worden sind.

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.