Landschaftsplan

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt (Oder) hat am 09.10.2025 den Landschaftsplan der Stadt Frankfurt (Oder) beschlossen. Dieser ist bei räumlichen Planungen zu berücksichtigen.

Der Landschaftsplan dient der nachhaltigen Sicherung der biologischen Vielfalt und der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Er ist eine wichtige Grundlage für die Umweltprüfung der Bauleitpläne aber auch für die Strategische Umweltprüfung sowie als Planungsvorgabe für die örtliche Landschaftsplanung der Gemeinde. In ihm werden die örtlichen Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt.

Der Landschaftsplan besteht aus einem Teil 1 „Bestand und Bewertung“ und einem Teil 2 „Ziel- und Entwicklungskonzept“ einschließlich der dazugehörigen Karten und Anlagen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet von Frankfurt (Oder).

 

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