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Das IHP ist ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft und betreibt Forschung und Entwicklung zu siliziumbasierten Systemen, Höchstfrequenz-Schaltungen und -Technologien einschließlich neuer Materialien. Es erarbeitet innovative Lösungen für Anwendungsbereiche Diagonale
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Bestätigung für die Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte)

Der Gewerbetreibende (Automatenaufsteller) darf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur aufstellen, wenn ihm die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist.

Die Beantragung zur Erteilung einer Bestätigung für die Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag
  • Allgemeine Aufsteller-Erlaubnis

Rechtliche Grundlage:

  • § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung

Gebühren:

  • zwischen 100,00 € und 150,00 € - je nach Betriebsart 
  • Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
  • Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis

Formular:

Antrag für die Geeignetheit des Aufstellungsortes für ein Spielgerät (PDF, 44 kB)

Autor: Anke Brandenburg