will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis für Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.