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Das IHP ist ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft und betreibt Forschung und Entwicklung zu siliziumbasierten Systemen, Höchstfrequenz-Schaltungen und -Technologien einschließlich neuer Materialien. Es erarbeitet innovative Lösungen für Anwendungsbereiche Diagonale
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Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis berechtigt nur zur Aufstellung von Spielgeräten, deren Bauart von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist.

Sie kann mit Auflagen, auch im Hinblick auf den Aufstellungsort, verbunden werden, soweit dieses zum Schutze der allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des jeweiligen Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

Die Beantragung zur Erteilung einer Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.

Hinweis:

Der Gewerbetreibende darf o.g. Spielgeräte nur aufstellen, wenn ihm schriftlich bestätigt wurde, dass der Aufstellort den erlassenen Durchführungsvorschriften entspricht. (Bestätigung für die Geeignetheit des Aufstellungsortes)

Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis und Auskunft der Konkursabteilung des zuständigen Amtsgerichtes
  • Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Bundeskriminalamt
  • Sozialkonzept
  • Sachkundenachweis IHK
  • Auskünfte sollten nicht älter als drei Monate sein

Rechtliche Grundlage:

  • § 33 c Gewerbeordnung

Gebühren:

  • Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie 150,00 € bis 1.159,00 €
  • Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis

Formular:

Antrag auf Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c GewO (PDF, 23 kB)