Hilfsnavigation
Das IHP ist ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft und betreibt Forschung und Entwicklung zu siliziumbasierten Systemen, Höchstfrequenz-Schaltungen und -Technologien einschließlich neuer Materialien. Es erarbeitet innovative Lösungen für Anwendungsbereiche Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Erlaubnis für Pfandleiher

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis für Pfandleiher erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Antrag
  • Führungszeugnis für Behörden, Belegart "O" oder "P"
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft über Einträge im Schuldner- und Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes
  • Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
  • Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
  • Versicherungsnachweis
  • Grundrisszeichnung/ Lage der Räume
  • aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen.

Rechtliche Grundlage:

  • § 34 Gewerbeordnung

Gebühren:

  • variiert nach Aufwand zw. 116,20 € - 1.044,00 €
  • Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
  • Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis

Formular:

Autor: Anke Brandenburg