Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Die Beantragung zur Erteilung einer Erlaubnis zum Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Auskunft aus Schuldnerverzeichnis und Auskunft der Konkursabteilung des Amtsgerichtes
- Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung v. Bundeskriminalamt (Auskünfte nicht älter als 3 Monate)
Rechtliche Grundlage:
Gebühren:
- zwischen 35,00 € und 300,00 € in Abhängigkeit des Verwaltungsaufwandes
- Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis
Formular:
Antrag auf Erlaubnis zum Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit nach § 33d GewO (PDF, 47 kB)