Der Gewerbetreibende (Automatenaufsteller) darf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur aufstellen, wenn ihm die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Die Beantragung zur Erteilung einer Bestätigung für die Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.
Antrag für die Geeignetheit des Aufstellungsortes für ein Spielgerät (PDF, 44 kB)