Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten (mit Gewinnmöglichkeit oder Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit) oder der Veranstaltung anderer Spiele dient, bedarf der Erlaubnis.
Antrag auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis (PDF, 335 kB)