Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis für Bewacher erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart "O" oder "P"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes
- Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
- Unterrichtungsnachweis/Sachkundenachweis der IHK
- Haftpflichtversicherungsnachweis gem. § 6 BewachV
- aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen.
Rechtliche Grundlage:
- § 34 a Gewerbeordnung i. V. m. Bewachungsverordnung
Gebühren:
- Gebührenrahmen 145,00 bis 1.450,00 € je nach zeitlichem Aufwand und Umfang der Erlaubnis
- Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis
Formular:
Antrag auf Erlaubnis für Bewacher nach § 34a GewO (PDF, 13 kB)