Reisepass (ePass)

1. Abschnitt

Reisepässe (ePässe) sind für Reisen in einige Länder außerhalb der EU erforderlich.
Auf dem Chip werden als biometrische Merkmale das Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert.

Gebühr:
Gültigkeit 6 Jahre (bei Personen unter 24 Jahren):
ePass: 37,50 EUR
ePass (Expressausfertigung): 69,50 EUR

Gültigkeit 10 Jahre (bei Personen über 24 Jahren):
ePass: 60,00 EUR
ePass (Expressausfertigung): 92,00 EUR

Bearbeitung: sofort (Dauer bis zur Aushändigung ca. 3 Wochen)
Expressausfertigung innerhalb von 3 Werktagen.

Erforderliche Unterlagen:
- bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis 
- ggf. Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch  
- Biometrie taugliches Passfoto 
- Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses

Zusätzliche Hinweise:
Eine Verlängerung des bisherigen Reisepasses ist nicht möglich.
Ab dem 26.06.2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig.
Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Antragstellung: nur persönlich

Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PassG)