Wunschkennzeichen/Kfz-Kennzeichenreservierung

1. Abschnitt

Reservierung eines Wunschkennzeichens


Gebühr:
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen i. H. v. 10,20 €  (Wunschkennzeichen) zuzüglich 2,60 € (Reservierung) wird bei telefonischer  Reservierung oder Reservierung im Internet bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs erhoben.

Erforderliche Unterlagen: keine

Zusätzliche Hinweise:
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von 30 Tagen zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung beantragt wird.
Eine Verlängerung ist persönlich, bei sofortiger Bezahlung der Reservierungsgebühr bei der Kfz-Zulassungsbehörde zu beantragen und ist bis insgesamt 6 Monaten möglich.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens.

Online-Terminvergabe Bürgerservice