Zahnärztliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen

1. Abschnitt

Der Zahnärztliche Dienst führt jährlich standardisierte Untersuchungen zur Früherkennung und Beobachtung der gesundheitlichen Verhältnisse im Zahn- , Mund- und Kieferbereich der Kinder und Jugendlichen bis zur 10. Klasse durch. Dabei werden Schäden an Zähnen und Zahnhalteapparat erkannt und Veränderungen der Zahnstellung, Bisslage der Kiefer sowie ästhetische und funktionelle Störungen des Gebisses festgestellt.
Gebühr: keine
 
Erforderliche Unterlagen: Prophylaxe-Pass bis zur Klasse 6
 
Zusätzliche Hinweise:
Eltern erhalten eine Information, so dass eine rechtzeitige zahnärztliche Behandlung zur Beseitigung vorhandener Schäden erfolgen kann.
Die Untersuchungen im gewohnten Umfeld des Kindes (KIta, Schule, Freunde, vertraute Erzieherin) unterstützen den Angstabbau vor der zahnärztlichen Behandlung und fördern eine vertrauensvolles Kind-Zahnarztverhältnis.
 
Rechtsgrundlagen:
Sozialgesetzbuch V §21
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
Kindertagesstättengesetz
Brandenburgisches Schulgesetz
Rundschreiben des MASGF zu den Aufgaben der Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter

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Allgemeine Sprechzeiten

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13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und
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