Meldebescheinigung/ Aufenthaltsbescheinigung
1. Abschnitt
Auf Wunsch wird Ihnen eine Meldebescheinigung ausgestellt, wenn Sie mit einer Haupt- oder Nebenwohnung in der Stadt Frankfurt (Oder) gemeldet sind.
Bei Bedarf kann auch eine Meldebescheinigung mit weiteren Daten, z. B. Aufenthaltsbescheinigung (für eine bevorstehende Eheschließung) oder eine Meldebescheinigung für die Familie ausgestellt werden.
Gebühr: 5,00 EUR
Bei Bedarf kann auch eine Meldebescheinigung mit weiteren Daten, z. B. Aufenthaltsbescheinigung (für eine bevorstehende Eheschließung) oder eine Meldebescheinigung für die Familie ausgestellt werden.
Gebühr: 5,00 EUR
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vertretungsvollmacht
Antragstellung: persönlich (in Ausnahmefällen auch durch Personen mit schriftlicher Bevollmächtigung)
Rechtsgrundlagen: § 18 Bundesmeldegesetz
2. Abschnitt
Montag 08:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.