Gesundheitsvorsorge im Rettungsdienst

1. Abschnitt

Der Rettungsdienst dient der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr.
Er umfasst folgende Aufgaben:
  • bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen,
  • qualifizierter Krankentransport,
  • Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall
von verletzten oder erkrankten Personen (MANV).
 
Der Rettungsdienst arbeitet mit den Feuerwehren, den Katastrophenschutzbehörden, den Krankenhäusern, dem öffentlichen Gesundheitsdienst sowie mit den Hilfsorganisationen, die den Wasserrettungsdienst betreiben, zusammen.
Der Träger des Rettungsdienstes erstellt den Rettungsdienstbereichsplan. In diesem Plan sind insbesondere festgelegt:
  • Standort und Einsatzbereich der Rettungswache und der Notarztstandorte,
  • Anzahl und Art der vorzuhaltenden Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge für die Rettungswache und jeden Notarztstandort,
  • personelle Besetzung und sächliche Ausstattung der Rettungswachen und der Notarztstandorte.
 
Für die Vorhaltung der Rettungswachen, der Kraftfahrzeuge und des Personals ist die Einhaltung der Hilfsfrist von 15 Minuten (Eingang der Notfallmeldung in der Integrierten Leitstelle bis zum Erreichen des Einsatzortes durch das zuerst eintreffende Rettungsmittel) ein wesentliches Bemessungskriterium.
  • Erstellung eines Maßnahmeplanes für den Massenanfall von Verletzten,
  • Verhandlung mit den Krankenhäusern zur Gestellung von Notärzten für den Rettungsdienst,
  • Erstellung einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Frankfurt (Oder) auf der Grundlage eines einheitlichen Kosten-/Leistungsnachweises im Land Brandenburg,
  • Verhandlung mit den Krankenkassen zu den Gebühren im Rettungsdienst,
  • Gebührenerhebung auf der Grundlage der Satzung.
Die Zentrale Feuer- und Rettungswache ist eine anerkannte Lehrrettungswache für die Ausbildung von Rettungsassistenten im Land Brandenburg.

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.