Eigentumsschutz

1. Abschnitt

Eigentumsschutz mit künstlicher DNA zur schwerpunktmäßigen Bekämpfung der Kfz-Kriminalität - Projekt des kommunalen Sicherheits- und Präventionsrates

Das Präventionsprojekt richtet sich an Bürger und Kfz-Händler im Raum Frankfurt (Oder) und ist ein Brandenburger Pilotprojekt. Es soll zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls beitragen. Jeder kann selbst mitzuwirken. Bürger und Kfz-Händler erhalten die Möglichkeit ihr Eigentum - hier speziell das Kfz - mit künstlicher DNA forensisch zu markieren. In der Startphase des Projektes werden diesen dazu von der Stadt Frankfurt (Oder) kostenfrei “Starterkits“ zur Verfügung gestellt.

 

Die künstliche DNA ist eine fluoreszierende Flüssigkeit, die ähnlich einem Lack auf Gegenstände aufgebracht wird und dem Diebstahlschutz dienen soll. Nach dem Trocknen kann diese nur mit Hilfe einer Speziallampe sichtbar gemacht werden. Parallel wird gleichzeitig ein mikroskopisch kleines Kupferplättchen, der sogenannte Microdot, mit dem “Lack“ aufgebracht. Über ihn - aber auch über die DNA an sich - kann eine Zuordnung des markierten Gegenstandes zur/m Eigentümer/in möglich gemacht werden. In ihm sind Zifferncodes eingraviert, die mit Hilfe eines Spezialmikroskops sichtbar gemacht werden können. Dazu muss sich der Anwender grundsätzlich bei der Kundendatenbank des Herstellers registrieren lassen.

Fahrzeuge, die entsprechend markiert wurden, können auch mit einem Anhänger - z. B. am Rückspiegel im Innenraum - versehen werden, der dem potentiellen Täter die Markierung signalisiert. Dies ist ebenso mit Aufklebern möglich.

Beim Auffinden eines derart markierten Gegenstandes wird durch die Polizei eine Zuordnung zum Täter leicht möglich. Es werden, besonders durch die “SOKO-Grenze“, immer wieder Tatverdächtige gestellt, die in ihrem Fahrzeug mehrere Navigationsgeräte, Airbags oder andere Fahrzeugteile transportieren. Mit der Speziallampe werden von der Polizei verdächtige Gegenstände abgeleuchtet. Die markierten Gegenstände können sodann durch Auslesen des Zifferncodes vom Microdot (bzw. Analyse der aufgetragenen DNA) und nach Abfrage der Kundendatenbank schnell dem Eigentümer zugeordnet werden. Dieser wird sodann kontaktiert und erhält die gestohlenden Gegenstände zurück.

Mit dem von der Stadtverwaltung in der Startphase kostenfrei zur Verfügung gestellten “Starterkit“ können bis zu 70 Markierungen vorgenommen werden; neben Kfz auch weitere Wertgegenstände z. B. in Garagen, Wochenendhäusern u. ä.

Öffentliche Vorführungen des “Starterkit“ im Stadthaus am 19.04.2011 und 21.04.2011 stießen auf großes Interesse. Darüber berichteten u. a. die Märkische Oderzeitung sowie der Rundfunk Berlin-Brandenburg .



Die Stadt Frankfurt (Oder) stellt eine begrenzte Anzahl von kostenfreien “Starterkits“ zur Verfügung. Die Abgabe an Bürger und Kfz-Händler wird mit der Auflage verbunden sein, dass sie zeitnah von diesen auch tatsächlich im Sinne des Projektes angewendet werden. Darüber hinaus sind DNA-Home-Kits über den Herrsteller zu beziehen ; für Bewohner des Postleitzahlenbereiches 15 hat die Stadt Frankfurt (Oder) einen Sonderpreis von 75,00 € ausgehandelt.

 

Das Projekt wird vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg mit einem Betrag von 25.000 € gefördert.
Darüber hinaus stellte die Sparkasse Oder-Spree eine finanzielle Förderung von 10.000 € zur Verfügung.

Dokumente

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.