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Heilpraktikerprüfung

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.

Hinweis zur Heipraktikerprüfung 2022:

Absage der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfungen für den März-Turnus 2022 (PDF, 371 kB)

Beantragt werden kann:

  • die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
  • die beschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie  
  • die beschränkte Heilpraktikererlaubnis auf dem Gebiet der Physiotherapie

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie:

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben 
  • mindestens einen Volks- oder Hauptschulabschluß vorweisen können
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen
  • sich einer Kenntnisüberprüfung unterziehen  

Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.

Im Land Brandenburg finden die Überprüfungen zentral im Gesundheitsamt Potsdam statt, es gibt einheitliche Anmelde- und Prüfungszeiten: 

  • am dritten Mittwoch im März
    (Anmeldungszeitraum vom 01. bis 31.12. des Vorjahres)
  • am zweiten Mittwoch im Oktober
    (Anmeldungszeitraum vom 01. bis 31.07. des laufenden Jahres)

Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Hauptwohnsitz zuständigem Gesundheitsamt im Land Brandenburg.

Die Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist gebührenpflichtig entsp. Pkt. 7.13.3 der GebO MASGF:

  1. Erlaubniserteilung nach Kenntnisstandsprüfung    102 €
  2. Ablehnungsbescheid                                           51 €
  3. Erlaubniserteilung nach Prüfung der Aktenlage     135 €
  4. Ablehnungsbescheid nach Aktenlage                   101,25 €

Welche Unterlagen konkret bei der Antragstellung von Ihnen vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte den Antragshinweisen.

Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist gegenüber dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigepflichtig.