Koordination Jugendarbeit
Informationen zur Koordination Jugendarbeit
Aufgaben der Jugendkoordination:
- Beratung und fachliche Anleitung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und sonstigen
Angeboten der Jugendarbeit sowie der Jugendarbeit in den Ortsteilen
- Gewährung von Zuschüssen an Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit
Gebühr: keine
Erforderliche Unterlagen: auf Anfrage
Zusätzliche Hinweise:
Des Weiteren erfolgt hier die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen gem. § 16 SGB VIII (Familienförderung), die Vergabe von Projektförderungen des Landes an Letztempfänger sowie die Steuerung und Begleitung der Entwicklung der Jugendarbeit.
Rechtsgrundlagen: SGB VIII §§ 11,12 sowie §§13,14 und §16
Online-Terminvergabe Amt 50
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Sachgebiet Soziales innerhalb von Einrichtungen
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Sachgebiet Soziales außerhalb von Einrichtungen
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Allgemeiner Sozialer Dienst
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Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Kindertagesbetreuung / Hort
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Unterhalt
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Wohnen und Asyl
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Eingliederungshilfe, Bildung und Teilhabe, Bestattungskosten
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Elterngeld
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BAföG
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Verfahrenslotsin der Stadt Frankfurt (Oder) nach §10b Abs. 1 SGB VIII
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Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr