Stadtkasse Frankfurt (Oder)

Aufgaben der Stadtkasse

Die Aufgaben der Gemeindekasse ergeben sich aus § 38 KomHKV. Dazu gehören u. a.:

  • die Annahme von Einzahlungen sowie Leistung von Auszahlungen (Zahlungsverkehr), Barkasse,
  • Verwaltung der Kassenmittel,
  • Bearbeitung von Anträgen auf Stundung und Erlass von Nebenforderungen,
  • Annahme und Erteilung von SEPA-Mandaten (ehem. Lastschrifteinzugsermächtigungen),
  • Mahnung und Vollstreckung nicht gezahlter städtischer Forderungen und Forderungen dritter Gläubiger (z.B. rbb, andere Behörden),
  • Bearbeitung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren.
  • Bearbeitung von Verfahren nach der Insolvenzordnung sowie von Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungverfahren,
  • Sicherung städtischer Forderungen​.

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Aufstellung und Ausführung desr Haushaltsplans der Gemeinden (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung - KomHKV), Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)