Beurkundung einer Eheschließung im Ausland durch ein deutsches Standesamt
Volltext
Ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden (Eheurkunden) aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
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Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:
bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
- die Geburtsurkunden
Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
- die Geburtsurkunden mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
- ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen – zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk")
- gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung.
-
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 60,00 Euro
-
bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- eines Partners: 90,00 Euro
- beider Partner: 110,00 Euro
- Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,00 Euro
-
Ausfertigung der Eheurkunde:
- ein Exemplar: 10,00 Euro
- jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro
Maßgebend im Land Brandenburg ist die Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg.
Die Gebühr hängt unter anderem ab von der Staatsangehörigkeit der Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung. Zur Zeit gelten folgende Gebührentarife:
-
Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- bei deutscher Staatsangehörigkeit beider Partner: 85,00 Euro
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zuzüglich bei ausländischer Staatsangehörigkeit
- eines Partners: 25,00 Euro
- beider Partner: 50,00 Euro
- je nach Sachverhalt können weitere Gebühren anfallen
- Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 30,00 Euro
-
Ausfertigung der Eheurkunde:
- ein Exemplar: 10,00 Euro
jedes weitere Exemplar, wenn gleichzeitig beantragt: 5,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Seit 1. Januar 2009 werden keine beglaubigten Abschriften aus dem Familienbuch mehr ausgestellt – das Standesamt führt die Daten der Familienbücher als Heiratseinträge weiter.
Sollten Sie einen Nachweis benötigen, fordern Sie bitte jeweils eine Eheurkunde an.
Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Eheschließung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird.
Voraussetzungen
Eine im Ausland geschlossene Ehe kann nur dann in das deutsche Eheregister eingetragen werden, wenn sie rechtsgültig geschlossen wurde. Außerdem darf sie deutschem Recht nicht widersprechen.
Die Nachbeurkundung der Eheschließung ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte:
- jeder Ehepartner
-
sind beide verstorben:
- deren Eltern oder
- deren Kinder
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Eheregister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Eheurkunde aus.
Bearbeitungsdauer
Bitte beim zuständigen Standesamt erfragen.
Termine und Außenstellen des Standesamtes für Eheschließungen
Termine:
Das Standesamt Frankfurt (Oder) bietet zu folgenden Zeiten und an folgenden Orten an, Eheschließungen vorzunehmen.
• Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr
• Freitag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Für das Jahr 2026 können aus personellen Gründen keine Eheschließungen an Samstagen angeboten werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Trauorte:
Kleist-Museum
- bis zu 40 Gäste - Nutzungsentgelt 150 €
- Nutzung Musikanlage/Flügel nach Absprache, Ansprechpartner: Frau Lehmann/Frau Stumpe, Tel: (0335) 387 221-0, Fax: (0335) 387 221-90
- Email: info@kleist-museum.de Anschrift: Faberstr. 6-7, 15230 Frankfurt (Oder
Forsthaus am Helene-See
- Gästeanzahl flexibel - Nutzungsentgelt 150 € bis 200 € zzgl. Umsatzsteuer
- Ansprechpartner: Ulf Irmler, Tel: (0335) 525700
- Email: Forsthaus-helenesee@t-online.de Anschrift: Försterei Malchow 1, 15236 Frankfurt (Oder), OT Lossow
Insel Ziegenwerder
- Gästeanzahl flexibel - Nutzungsentgelt 120 € zzgl. Umsatzsteuer (Schlechtwettervariante Trausaal im Rathaus)
- Ansprechpartner: Herr Liesener, Tel. Mobil: 0172/9547949.
Seeterrasse Güldendorf
- bis zu 50 Gäste (kleiner Saal) und bis zu 80 Gäste (Freifläche)
- Nutzungsentgelt 150 € bis 250 € zzgl. Umsatzsteuer
- Ansprechpartner: René Rabinsky, Tel: (0335) 40 15 65 00, Mobil: 0163/65 16 838 oder 0172/87 00 449
- Email: a-rabinsky@t-online.de Anschrift: Seestr. 24, 15236 Frankfurt (Oder), OT Güldendorf
Helene-See
- Gästeanzahl flexibel - Nutzungsentgelt 140 € bis 350 € zzgl. Umsatzsteuer (Schlechtwettervariante - Gebäude "Seeblick"bis zu 40 Gäste)
- Ansprechpartner: Uwe Grack, Tel: (0335) 556 66 22
- Email: u.grack@helenesee-ag.de Anschrift: Am Helenesee 2, 15236 Frankfurt (Oder), OT Lossow
HeleneCamp
- Kaminzimmer in der Kulturscheune: bis zu 30 Gäste - Nutzungsentgelt 150 € bis 200 € zzgl. Umsatzsteuer
- großer Festsaal in der Kulturscheune: Gästezahl flexibel - Nutzungsentgelt 150 € bis 250 € zzgl. Umsatzsteuer
- Pavillon HeleneCamp: bis zu 80 Gäste - Nutzungsentgelt 140 € bis 340 € zzgl. Unsatzsteuer
- Pension am Helenesee: bis zu 30 Gäste - Nutzungsentgelt 140 € bis 250 € zzgl. Umsatzsteuer
- Pavillon Pension am Helenesee: bis zu 30 Gäste - Nutzungsentgelt 140 € bis 250 €
- Ansprechpartner: Michael Katzke/Damaris Seelig, Tel: (0335) 56604-0
- Email: alexandra.beck@independentliving.de und daniela.schallhorn-seiring@independentliving.de