Frankfurt-Pass

1. Abschnitt

Der Frankfurt-Pass ermöglicht es Frankfurter Einwohnern, Ermäßigungsangebote bei verschiedenen (sozialen) Dienstleistungen, Sport-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen in der Stadt Frankfurt (Oder) in Anspruch zu nehmen, soweit diese Ermäßigungen von den Veranstaltern angeboten werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Gruppe I:   Einwohner, die Leistungen des Amtes für Jugend und Soziales erhalten (z. B. Bezieher von Grundsicherung, Sozialgeld, Asylbewerberleistungen usw.)  
Gruppe II:  Einwohner, die Arbeitslosengeld II erhalten
Gruppe III: Einwohner, die Wohngeld erhalten

Gebühr: keine
 
Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass
• das antragsberechtigende Dokument bzw. der Bescheid (Original)

Zusätzliche Hinweise:  
Die Erstellung und Ausgabe erfolgt unentgeltlich im Auftrag des Sozialamtes durch das Bürgerbüro.

• Der Frankfurt-Pass wird grundsätzlich mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.
• Für die im Pass eingetragenen Kinder gelten ebenfalls Ermäßigungen.
• Nur gemeldete Frankfurter Einwohner können den Pass erhalten.
• Die Frankfurt-Pass-Nutzung ist nicht auf nicht eingetragene Personen übertragbar.
• Er gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis.
• Bewahren Sie den Frankfurt-Pass sicher auf und schützen Sie ihn vor Verlust.

Antragstellung: persönlich 
(In begründeten Fällen kann eine Person des Vertrauens mit einer Vollmacht, dem Personalausweis des Antragsstellers sowie den erforderlichen Bescheiden den Antrag stellen.)

Rechtsgrundlagen: 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28.06.2005
(DS 74/05)

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.