Kfz, Fahrzeugdaten - Technische Änderung

1. Abschnitt

Eintragung zusätzlicher Technikdaten oder Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

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Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:
 • Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
 • Zulassungsbescheinigung Teil II ( Kraftfahrzeugbrief), bei:
  •  Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX StVZO
  •  oder/und
  •  Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  •  oder
  •  der Fahrzeugschein vor Oktober 2005 ausgestellt wurde
Ist diese beim Sicherungsgeber (Bank usw.) hinterlegt, muss dieser durch den Halter aufgefordert werden, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an die Kfz-Zulassungsbehörde zu übersenden.
• Gutachten
• gültiger HU-Prüfbericht
• Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
• ggf. formlose Vollmacht des Halters und Personalausweis des Beauftragten

bei Firmen / Vereinen :
  • Gewerbeanmeldung
  • Registerauszug
  • Vollmacht
  • ggf. Mietvertrag
Zusätzliche Hinweise: Gutachten des amtliche anerkannten Sachverständigen oder ABE-Teilgutachten der Hersteller bzw. Anbaumaßnahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur müssen vorliegen.

Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte

Rechtsgrundlagen:
  • §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z.  geltenden Fassung
  • § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung
  • § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung  ( StVZO ) in der z. Z.  geltenden Fassung