Fahrerlaubnis: Internationaler Führerschein

1. Abschnitt

Kraftfahrzeugführer erhalten auf Antrag den Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nachgewiesen haben.
Die Gültigkeit des Internationalen Führerscheins hängt von der Wirksamkeit der nationalen Fahrerlaubnis ab.
Internationale Führerscheine sind in den EU/EWR-Staaten entbehrlich.
Der Antragsteller muss im Besitz eines EU-Führerscheines sein.

Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 21,10  €

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:
  • 1 biometrisches Passbild
  • Personalausweis (Vorlage bei Antragstellung) 
  • EU-Führerschein
Zusätzliche Hinweise: keine

Antragstellung: persönlich

Rechtsgrundlagen: §§ 4 ,9 der Internationalen Verordnung zum Führen von Kraftfahrzeugen, § 25 FeV

Sprechzeiten Bürgerbüro

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