Abwasser
Volltext
Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden (Stadtwerke, Zweckverbände, Ämter). Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der brandenburgischen Gewässer, der Siedlungshygiene und Gesundheit aller Brandenburgischen Bürger und Bürgerinnen. Als grundlegender Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge bestimmt auch die Abwasserbeseitigung die Lebensqualität in allen Regionen des Landes.
Rechtsgrundlage(n)
Teaser
Informieren Sie sich hier über Abwasserbeseitigung und die Kosten dafür
Urheber
Weitere Informationen
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde: Detailseite
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Umweltamt
Goepelstraße 38
15234 Frankfurt (Oder)
Kontakt
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Jens Gollung: Detailseite
Koordinator untere Wasserbehörde
- Telefon: 0335 552-3910
- Raum: 2.124
- Kontaktformular
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Frau Heike Göldner: Detailseite
SB Gewässerbenutzung u. Wasserbau
- Telefon: 0335 552-3911
- Raum: 0.410
- Kontaktformular
-
Bilkis Al-Moyed: Detailseite
SB Wasserschadstoffe
- Telefon: 0335 552-3914
- Raum: 0.422
- Kontaktformular
-
Holger Guderle: Detailseite
Sachbearbeiter Indirekteinleitungen
- Telefon: 0335 552-3912
- Raum: 0.421
- Kontaktformular
Dokumente
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Abwassereinleitung über eine Kleinkläranlage (KKA)
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung zur Errichtung oder wesentlichen Änderung von Anlagen in, an, unter und über Oberflächengewässern
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Gewässer