Prostitutionstätigkeit Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeugs

Volltext

Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug an mehr als 2 aufeinanderfolgenden Tagen oder mehrmals in 1 Monat zum Betrieb aufstellen wollen, müssen Sie dies dem örtlich zuständigen Ordnungsamt 2 Wochen vor der Aufstellung anzeigen.

Der Betriebsort und die Betriebszeiten dürfen dabei den Anforderungen zum Schutz folgender Personengruppen nicht entgegenstehen:

  • der im Prostitutionsfahrzeug tätigen Prostituierten,
  • der Kundinnen und Kunden,
  • der Jugend,
  • der Anwohnerinnen und Anwohner,
  • der Anlieger und
  • der Allgemeinheit.
     

Die Aufstellung des Prostitutionsfahrzeugs kann andernfalls untersagt werden.
Eine nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattete Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis EUR 1.000 geahndet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Anzeige über die Aufstellung

  • Vor- und Nachname des Fahrzeughalters und vollständiger Name des Betreibers des Prostitutionsfahrzeugs,
  • Kraftfahrzeug- oder Schiffskennzeichen des Prostitutionsfahrzeugs,
  • genaue Angabe des Aufstellungsortes,
  • Dauer der Aufstellung und
  • die Betriebszeiten.
     

Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe mit Betriebskonzept

  • Kopie der Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes mit dem zugrundeliegenden Betriebskonzept
  • Aus dem Betriebskonzept muss deutlich hervorgehen, ob das Fahrzeug über einen ausreichend großen Innenraum und über eine angemessene Innenausstattung verfügt.
    Insbesondere muss das Prostitutionsfahrzeug so beschaffen sein, dass
    • Türen jederzeit von innen geöffnet werden können,
    • durch technische Vorrichtungen jederzeit Hilfe erreichbar ist,
    • eine angemessene sanitäre Ausstattung und
    • eine gültige Betriebszulassung vorhanden ist sowie
    • das Fahrzeug sich in technisch betriebsbereiten Zustand befindet.
  • gegebenenfalls wenn vorhanden auch die Kopie der Stellvertretererlaubnis

Anmeldebescheinigungen/ Aliasbescheinigungen

  • Kopie der Anmeldebescheinigungen und/oder Aliasbescheinigungen aller voraussichtlich im Prostitutionsfahrzeug tätig werdenden Prostituierten

Vereinbarungen mit Prostituierten

  • Kopie der mit den Prostituierten geschlossen Vereinbarungen/Verträge über die Nutzung des Fahrzeugs

Fotos des Prostitutionsfahrzeugs

  • aktuelle Fotos (Außen- und Innenansicht) des Prostitutionsfahrzeugs

Gültige Betriebszulassung/ Nachweis für Betriebsfähigkeit

Nachweise über eine gültige Betriebszulassung und technische Betriebsfähigkeit für das Prostitutionsfahrzeug (zum Beispiel durch Kopie der letzten Hauptuntersuchung, Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I, Werkstattserviceheft, oder ähnliches)

Voraussetzungen

  • Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe
  • Geeignetheit des Aufstellungsortes
  • Volljährigkeit der anzeigenden Person und gegebenenfalls deren Stellvertretung

Kosten

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen wollen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige (gegebenenfalls ist ein Vordruck verfügbar, zum Beispiel für die Stadt Potsdam).
  • Fügen Sie die nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die nötigen Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt ein.

Bearbeitungsdauer

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Frist

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt

Formulare

Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Ordnungsamt in Ihrem Landkreis beziehungsweise kreisfreien Stadt, ob ein Anzeigeformular bereitsteht.

zum Beispiel Formular Stadt Potsdam: Anzeige der Aufstellung eines Prostitutionsfahrzeuges nach § 21 ProstSchG

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag:      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Donnerstag:  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr