Aids Beratung
Volltext
Die Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Erkrankungen (STI`s) wird in Brandenburg von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit und Aufklärung freier Träger angeboten. Die Beratung erfolgt vertraulich, anonym und kostenlos.
Themen der Beratung können z. B. sein:
- Übertragungswege von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (Tripper, Syphilis, Hepatitis...)
- Safer Sex Regeln
- Risiko-Einschätzung
- HIV-Antikörpertest - Notwendigkeit, Verfahren, Wartefristen
- Risiken im Bereich Prostitution
- Ansteckungsrisiken im medizinischen Bereich
- Ansteckungsrisiken im Alltag
- AIDS-Angst
- Umgang mit positivem Testergebnis
- Leben mit HIV
- Möglichkeiten der medikamentösen Vorbeugung (PEP und PrEP)
Die Beratung kann persönlich oder telefonisch erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Allgemeine Sprechzeiten Stadtverwaltung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 16:00 Uhr
Online-Terminvergabe Gesundheitsamt
Online-Terminvergabe Amtsärztlicher Dienst
Online-Terminvergabe Betreuungsbehörde
Online-Terminvergabe Hygiene - und Umweltmedizin
Frist
Nach einem Risikokontakt, also etwa nach ungeschütztem Sex dauert es – je nach Testverfahren – ca. sechs Wochen , bevor eine HIV-Infektion mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Das hängt auch mit dem Verlauf der Infektion zusammen, denn erst wenn sich das HI-Virus im Körper ausbreitet, kommt es zu einer nachweisbaren Immunantwort auf die Infektion.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Gesundheitsämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Teaser
Wo wird in der Kommune eine Aids-Beratung angeboten?
Erforderliche Unterlagen
Keine
Voraussetzungen
Qualitätssicherung durch ausgebildetes Fachpersonal
Kosten
Keine
Verfahrensablauf
Ggf. vorherige Terminvereinbarung (keine Pflicht), ausführliches Beratungsgespräch, Test, nach Vorliegen des Laborergebnisses erfolgt die Ergebnismitteilung und ggf. eine erneute Beratung und Vermittlung zur medizinischen und therapeutischen Behandlung
Bearbeitungsdauer
Dokumentation über Beratung, Testung und Ergebnis- und ggf. Meldung an das RKI: ca. 30 Minuten pro Fall
Formulare
Übermittlung nichtnamentlicher Meldungen an das RKI (Labormeldepflicht nach § 7 Abs. 3 IfSG)