Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
1. Abschnitt
- den Erwerb
- den Verlust
- den Nachweis
- Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung
- Optionsfragen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Verbindliche Auskünfte zu ausländischen Staatsangehörigkeiten kann Ihnen nur die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates erteilen. Wir stehen Ihnen jedoch gern unterstützend zur Seite.
Allgemeine Information der Staatsangehörigkeitsbehörde über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)