Tombola

1. Abschnitt

Wer kleine Lotterien/Ausspielungen veranstaltet, bedarf der Erlaubnis der Gewerbebehörde. Um eine Tombola handelt es sich dann, wenn ein finanzieller Einsatz (z.B. Kauf v. Losen/nummer. Eintrittskarten auf dessen Basis d. anschließende Verlosung stattfindet) vorausgeht u. sie öffentlich ist. Mit o.a. Erlaubnis dürfen keine wirtschaftl. Zwecke verfolgt werden. Die Erträge müssen ausschl.d. Förderung gemeinnütziger, mildtätiger Zwecke dienen u. im angemes. Verhältnis zu d.Gewinnen/Kosten stehen.

Gebühr: Gemäß der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und dem geltenden Kostendeckungsprinzip , mindestens 100,00 EUR. Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis

Bearbeitung: 4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Schriftlicher Antrag (LINK zu Antrag Durchführung einer Öffentlichen Lotterie / Ausspielung)
  • Spielplan (Der Spielplan legt den Einzelpreis des Loses oder der Eintrittskarte, oder des Anteils an der Eintrittskarte an der Tombola fest. Dabei ist darauf zu achten, dass der Wert des kleinste Gewinnes nicht den Lospreis unterschreitet. Es muss mindestens eine Gewinnsumme von einem Viertel des Spielkapitals vorgesehen werden)
  • Gewinnplan (Der Gewinnplan enthält die Auflistung der einzelnen Gewinne mit dem entsprechenden Wert, auch bei gespendeten Sachpreisen.)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis für Behörden
  • Aktueller Handels-/ Vereinsregisterauszug

Zusätzliche Hinweise:
Vor Erlaubniserteilung ist die Durchführung einer Tombola / Ausspielung ua mit den Verkauf von Losen oder Eintrittskarten, die zur Teilnahme an einer Tombola berechtigen, strafrechtlich untersagt.
Nach Abschluss einer Tombola / Ausspielung hat der Veranstalter eine Abrechnung vorzulegen aus der sich die tatsächliche Höhe der Einnahmen, des Reinertrages, der Gewinnausschüttung und der Kosten der Veranstaltung ergeben.

Antragstellung: schriftlich

Rechtsgrundlagen: Gesetz zur Neuregelung des Glückspiels im Land Brandenburg

Sprechzeiten der Ämter

Sprechzeiten der Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Um unnötige Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, wird für den Besuch der Stadtverwaltung nach wie vor eine vorherige telefonische oder Online-Terminvereinbarung empfohlen. Dies gilt insbesondere für die publikumsintensiven Bereiche Bürgerbüro, Kfz-Zulassungsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde und Ausländerbehörde. Für Anliegen, die keine Anwesenheit verlangen, können Bürgerinnen und Bürger, diese möglichst weiterhin telefonisch, auf dem Postweg oder per E-Mail erledigen.

Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung

Dienstag            09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag​        09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Für die nachfolgenden Bereiche gelten besondere Regelungen bzw. gesonderte Sprechzeiten:

Sprechzeiten Bürgerbüro

Montag 08:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Ausländerbehörde

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​ Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) möglich.

Sprechzeiten Standesamt

Dienstag
09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr​ Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr​

Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten KFZ-Zulassungsbehörde

​Montag 08:00​ - 12:00 Uhr
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ geschlossen​
Donnerstag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 08:00​ - 12:00 Uhr​

Neben dem traditionellen Zugang ohne Termin sind auch Terminbuchungen hier möglich.

Sprechzeiten Bauberatung

Bauberatung

​Montag 09:00​ - 12:00 Uhr
(13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch​ (09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr für Bürgerbeteiligung im B-Planverfahren)
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​ 09:00​ - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Friedhofsverwaltung

Friedhofsverwaltung

​Montag 09:00​ - 11:00 Uhr​
Dienstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch​ 9:00​ - 11:00 Uhr
Donnerstag​ 09:00​ - 12:00 Uhr​ und 13:00 - 16:00 Uhr​
Freitag​

9:00​ - 11:00 Uhr

  Oder nach Terminvereinbarung.

Sprechzeiten der Schiedsstellen

Schiedstelle I:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Schiedstelle II:

Sprechzeiten: Einmal im Monat, den zweiten Montag oder nach Vereinbarung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr


Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung von Abständen und der bekannten (Hand-)Hygieneregelungen innerhalb der Verwaltungsgebäude wird weiterhin dringend empfohlen. Von Besuchen der Verwaltung ist abzusehen, wenn Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Personen erfolgte bzw. selbst typische Symptome bestehen.